Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen
Ihnen und dem Vermieter - Astrid und Marco Cecchini Ferienhausvermietung – nachfolgend Vermieter genannt.
- Buchung und Anmeldungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines verbindlichen Mietvertrages an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Der Mietvertrag tritt bei schriftlichem Erhalt der Anmeldebestätigung und Eingang der Anzahlung in Kraft.
Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien als verbindlich, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 10 Tage beträgt.
- Zahlung
Die Anmeldebestätigung ist gleichzeitig Rechnung. Bei Erhalt der Anmeldebestätigung werden 20% des Gesamtpreises fällig. Der
Restbetrag ist 6 Wochen vor Reiseantritt zahlbar. Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag fällig.
- Reklamationen
Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich an den Vermieter weitergeleitet werden. Sollte das Problem nicht in einer
angemessenen Frist beseitigt sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Mietdauer gegenüber dem Vermieter geltend machen.
- Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt wird eine angemessene Entschädigung, entsprechend der Aufstellung,
verlangt:
bis 10 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung kostenlos
bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
ab 44 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
ab 21 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Stornierungen sind dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, ist das nicht der Fall, wird der Gesamtbetrag
fällig.
- Ausfall von Freizeitanlagen
Der Ausfall von einzelnen Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückzahlung, Teilrückzahlung oder Reduzierung des
Mietbetrages.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Parteien Kassel.
- Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.